Businessplan hilft Steuern sparen

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Dass ein ausgearbeiteter Businessplan auch sehr nützlich sein kann, um Steuern zu sparen, hebt ein Artikel in Trialog, dem Newsletter der DATEV hervor (https://www.trialog-unternehmerblog.de/2015/06/12/mit-einem-guten-businessplan-fruehzeitig-vom-vorsteuerabzug-profitieren/). Da Kosten nicht erst mit der Gewerbeanmeldung oder der konkreten selbständigen Tätigkeit für die Kunden anfallen, sondern auch schon bei der Vorbereitung, dürfen vorgezogene Betriebsausgaben bis drei Jahre vor Gründung geltend gemacht werden, z. B. Beratungs- oder Fortbildungskosten oder eine Büroausstattung.. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gründungsabsicht ernsthaft und glaubwürdig ist. Dies kann z.B. durch einen ausgearbeiteten Businessplan sehrt gut belegt werden.

Deswegen hat das Finanzgericht Düsseldorf den Vorsteuerabzug anerkannt, obwohl die Gründungsabsicht aufgegeben wurde, weil die Ernsthaftigkeit belegt werden konnte, während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz den Abzug abgelehnt hat, weil die Gründungsabsicht reines Wunschdenken war.